Zweck und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare rechtliche Beziehung zwischen unseren Kunden und der Foliotex GmbH zu schaffen.
Sie gelten grundsätzlich als Vertragsbestandteil aller Werklieferungs- und Werkverträge (Einzelvertrag), die wir mit unseren Kunden abschliessen. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen der AGB VOR. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung von Zeichnungsberechtigten unserseits rechtswirksam.
1. Preise und Angebote
Angebote sind vom Austellungsdatum an sofern nicht anderst vermerkt 6 Monate gültig.
Bei nachträglicher Änderung deren Menge behalten wir uns eine Preiserhöhung vor.
Im Preis nicht inbegriffen sind zusätzliche Kosten infolge erschwerter Umstände, welche bei der Offertstellung nicht bekannt waren oder nicht vorhergesehen werden konnten.
Bestellung und Offertanfragen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler ab. Massgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich exkl. MwSt.
2. Gut zur Ausführung
Der Auftraggeber hat die Pflicht das „Gut zur Ausführung“ vor der Produktionsfreigabe genau zu prüfen.
Wir übernehmen keine Haftung nach der Freigabe für Farb-, Grössen-, Text- oder Montagefehler.
Die Bestätigung des „Gut zur Ausführung“ ist auch per Mail gültig.
3. Garantie und Haftung
Unsere Garantie beschränkt sich auf die Qualtiät der Produkte gemäss unseren Angaben. Bei fehlerhafter Ware
wird nur der Warenwert ersetzt. Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Der Kunde entscheidet, auf welches Trägerobjekt unsere Produkte montiert werden sollen. Er trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Schäden die durch das Trägerobjekt entstehen.
Bei Schäden durch Unwetter oder andere Unwettereinflüsse sowie bei Widerstoss gegen die Pflegehinweise der Firma Foliotex GmbH wird keine Garantie übernommen. Dies gilt auch für Farbveränderungen und Lackschäden, die beim entfernen der Folie sichtbar werden.
Sollte ein Mangel eintreten, hat die Firma Foliotex GmbH das Recht, die Mangelhafte Ware so rasch wie möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern. Der Mangel wird erst dann kostenlos ersetzt, wenn dem Besteller weder Ersatz oder Verbesserung der Ware noch eine Preisminderung zugemutet werden kann.
4. Mängel / Beanstandungen
Der Besteller hat uns jeden Mangel, den er beanstanden will, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Vor einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren. Geht bei uns innert dieser Frist keine Beanstandung des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.
5. Urheberrechte
Die Prüfung des Rechts zur Vervielfältigung einer Vorlage ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Urheberrechte an den zu reproduzierenden Werken besitzt und dass dieses Objekt keine Rechte Dritter verletzt.
Bei Verstoss der Rechte ist allein der Auftraggeber haftbar, die Firma Foliotex GmbH lehnt jegliche Haftung ab, welche durch die Missachtung dieser Rechte entsteht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Foliotex GmbH gegenüber sämtlichen Ansprüchen von Dritten, welche aus dem Missbrauch von Urheberrechten oder anderer Immaterialrechte (Reklamenbewilligung, Urheberverletzung, gewerbliche/peröhnliche Schutzrechte) entstehen, schadlos zu halten.
6. Muster und Prototypen
Alle unsere Skizzen, Entwürfe, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben werden.
Die Firma Foliotex GmbH ist berechtigt, die entstandenen Kosten für ihre Aufwendungen zu verrechnen. Das Muster bzw. der Prototyp ist maßgebend für Qualität und Ausführung der Ware.
7. Archivierung von Daten
Die Daten werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach dem Ablauf der einjährigen Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.
8. Lieferfrist
Liefertermine gelten ab dem Zeitpunkt des erteilen des „Gut zur Ausführung“.
Lieferverzögerung berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.
9. Widerrufsrecht
Da die Produkte nach Kundenspezifikation angefertigt werden, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist in Hauptwil (TG)